Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 19. Oktober 1932, 
31. 
§ 33. 
Der Kaufmann Karl K 1 i n k in 
Stuttgart und der Landwirt Fritz 
Heinrieh in Hinzistobel sind 
je zur Hälfte als Eigentümet eines im 
3ahre 1923 erworbenen landwirtsehaft= 
liehen Anwesens in Bueh im Gesamtmeß- 
gehalt von 6 ha 63 a 77 qm, eingetragen,'' 
Die zum Erwerb^ sr,Zt,~ erforderlich 
gewesene Genehmigung des Bezirksrats 
wurde unter mehrfachen Auflagen erteilt, 
zu deren Sicherung auf dem gesamten 
Anwesen eine Hypothek von 3000 Gold= 
mark zu Gunsten der Amtskörpersehaft 
eingetragen ist. 
Der Miteigentümer Heinrich beab• 
sichtigt, seinen Anteil an dem Anwesen 
an den Miteigentümer Karl Klink zu 
verkaufen. Dieser stellt an den Be= 
zirksrat die litte,von der Geltende 
maehung der Haftsumme bei der beabsieh= 6 
tigten Veräußerung Abstand zu nehmen, 
Bach den inzwischen geänderten bezw, 
gemilderten Vorschriften über den Ver= 
kehr mit landwirtschaftlichen Grundstük* 
ken ist der Verkauf des Miteigentümers 
Karl Heinrich nicht mehr genehmigungs= 
pflichtig, weil das Hofgut nicht mehr 
einheitlich bewirtschaftet wird, ( 
Beschluß : 
. Auf Grund der veränderten Verhältnisse dem Klink und 
Heinrich die sr.Zt, auferlegten Verpflichtungen zu er= 
. lassen und demgemäß auch auf die Dnanspruehnahme der 
Haftsumme für den Fall der Veräußerung des Anwesens 
Hr verzichten .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.