12.
Den 19, Oktober 1932,
§ 14.
Die Antskörpersehaftsbeanten |
Verwal tungs antnann Ao thhel fer,Kohler
und Denser, Vernessungsrat Speth und
Eberlein sowie Oberantsbauneister
Küehle haben in Hinblick auf die
dureh die Verordnung des Staatsnini-
steriuns über eine dritte Änderung
der Vollzugsverordnung zun Beanten-
gesetz von 24. Septenber 1932
- Reg,Bl,S,263 - erfolg te Neuregelung
der Taggelder und übernaehtgelder,
Antrag auf Wiederaufhebung der von
der Antsversannlung an 9»2uni 1932
( § )62 ) beschlossenen Bezirks =
satzung für die Gewährung von Reise*
kostenentSchädigungen an Antskörper=
sehaftsbeante gestellt, Bie teanten
halten eine weitere besondere Kürzung
der nun geltenden Sätze nicht nehr
für tragbar,
Beschluß
Bie Bezirkssatzung vorbehältlich der Zustinnung
der Antsversannlung unter der Voraussetzung wieder
aufzuheben, daß es bei den für die Zeit von 1,Januar
bis 30,Septenber 1932 -lt, Antsversannlungsbeschluß-
-fpv^/tJ^ jxW 13^ vorgenonnenen Kürzungen der Diäten und Übernachte
^^ gelier verbleibt, eine Nachzahlung also nicht in
^H^ ^^• ^^e kEt.
Auf den Bezi
2^/23,Hat 193■
die Beteiligun
s^ at sbeschluß von (
7*17,nach welchen
an der Betriebsver=
einigung der nil ehwirtsehaftlichen