Den 19. Oktober 1992.
Lehr =und Eorsehungsanstalt Wangen
i.Allg. auf 1. April 1992 aufgehoben
werden soll, hat die Anstalt nit-
geteilt, daß naeh der bestehenden
Satzung die Mitgliedschaft erst auf
91.Mörz 199ft endigen könne.
Dengenäß wird
beschlossen:
Die erfolgte Kündigung auf den genannten Zeitpunkt
aufrechtzuerhalten und die bis dahin zur Erhebung
könnenden Beitragseinheiten zu leisten.
§ 95.
Der Stadtgeneinde Lauphein
sind für Änderungen bezw. Ergänzun=
gen des Ortsbauplans seit 192ft Auf- * *
Wendungen in Betrag von 128ft RM 92 $ J
entstanden. Die Stadtgeneinde sucht,
un die Verwilligung eines Beitrags
von 90 % hiezu nach. Wach Bezirks-
ratsbeschluß von 2ft. /29.Mai 1992
- § 608 Ziff.12- ist die Beitrags=
leistung der Antskörperschaft von
1. April 1992 ab weggefallen.
Da die Arbeiten bereits vor diesen t
Zeitpunkt ausgeführt wurden wird
beschlossen: Z
Der Stadtgeneinde Lauphein aus Billigkeitsgründen
einen Beitrag von ftOO RM nachträglich zu verwilligen. ,
Zur Beurkundung
Der Vorsi izende : Der Schriftführer:
Lantat Rechnungsrdt