Den 30. Januar 1933.
36.
§ 39.
Die Hinisterialabteilung für Bezirks
und Körperschaft 30 erm al tun g hafm.it Erlaß
von 13. September 1932 Er. 14103 den
Vollzug der von der Amtsversammlung
am 9. Juni 1932 erlassenen Bezirkssatzung
betr. die Beifuhr des Straßenunterhal=
tungsmate rials für Eaehbarsehaftsst raßen
untersagt und mit Erlaß vom 19.Kov amber
1932 Er. 14811 die Aufnahme entsprechen
der Bestimmungen in die bestehende
Straßensatzung empfohlen.
Der Vorsitzende trägt den Aktenin=
halt vor. Er hält die Belastung der
Straßensatzung durch Aufnahme der Be=
Stimmungen über die Beifuhr des Unter=
hàltungsmaterial s und der Bestimmungen
über die Zurverfügungstellung von
St^enwärtern der Folgen wegen für be=
denklich. Er spricht sich unter diesen
Umständen für Aufhebung der beschlossen
nen Satzung aus. Das Straßen=und Wasser=
bauamt Ehingen und die Oberamtspflege
haben sieh in dem gleichen Sinne geäugt
Das Oberamt wäre in der Lage, im Einzel s
fall die notwendigen Anor dnungen auf
Grund des Art. 212 der ^em0^.zu treffen.
Beschluß
Die Bezirkssatzung vom 9.Juni 1932 wieder aufzuheben.
§ 40.
Die Gebäudebrandversicherungsan
stalt hat mit Runderlaß vom 13. Dezember
1932 Er. 3049 um Äußerung ersucht, ob