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Ben 50. Januar 1933»
^ie Amtskörperschaf t einverstanden
wäre, daß die 5 rands ohadensuml age
unmittelbar von den Gemeindepflegen
abgeliefert werde, wenn die Anstalt
trotzdem an die Amtskörpersehaft
einen der Einzugs^gebühr der Ober^
amtspflege gleichkommenden Betrag
bezahle.
Die Oberamtspflege hat auf
Veranlassung des Oberamts in der
Sache folgende Äußerung abgegeben:
Vie Oberamtspflege hat seither aut
raschen Eingang der Brandsehadens=
umlage gedrängt und die einge =
gangenen betrage auch jeweils so*
fort an die Brandve rsicherungs=
hauptkasse abgeliefert.Am 9. Mai
1992 waren an der Gesamtschuldig=
weit von 8 5 §001 RM 32 H bereits
rund 30 000 RM abgeliefert, Heute j
stehen noch rund 6000 RM aus, bei °'
denen es sieh in der Hauptsache um
von der Brandver siehe rung shaupt=
Masse selbst gestundete Beträge
handelt. Der rasche Eingang des
Brandsehadens ist nicht zuletzt
auf die von der Brandver sieherungs=
hauptkasse erfolgte Rabattgewährunp
bei rechtzeitiger Zahlung zurück=
zuführen. Burch djese Maßnahme war
der schlechte Eingang an Staats=
steuer, debäudeentschul dung ss teuer
und der Amtskörperschaftsuml age
bedingt und müssen solche Maßnahmen
letzten Endes dazu führen, daß