Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 30. Januar 1933. 
au eh die Staatshauptkasse und die 
Amtskörperschaft gezwungen wären,Rabat= 
te bei rechtzeitiger Zahlung zu gewähr 
ren, was sehließlieh zu einen sicher= 
lieh ungesunden Wettstreit in der Höhe 
der Rabattgewährung führen näßte. 
Die Durchführung von Zwangsmaßnahmen 
in der Steuerbeitreibung ist bei der 
derzeitigen Rotlage vieler Steuerpfliob 
tigen einfach nicht möglich und so 
bleiben diejenigen Stellen, welche die 
Staats=und Gemeindesteuern einzuziehen 
haben, in Raehteil gegenüber einer 
Stelle,die mit allem Nachdruck und unte\ 
Rabattgewährung den Eingang ihrer Gut= 
haben erzwingt. 
Die Oberamtspflege kann sieh dem 
Ansinnen der Gebäudebrandversieherungs- 
anstalt aus obigen Gründen, und da auch 
ein Bedürfnis zu einer Änderung des 
seitherigen Einzugs=und Ablieferungs= 
verfahrens unseres Erachtens nicht 
vorliegt, nicht ansehließen. 
Aus der Mitte des Bezirksrats wurde 
darauf hingewiesen, daß die Amtskörper schuf 
bezw. die Gemeinden bisher bereits mit den 
Kosten der ordentlichen Jahressehätzung 
zur Gebäudebrandversieherung belastet 
seien. 
B s e, h, 1 u 
Sieh der Äußerung der Oberamtspflege in vollem Dmfang 
anzusohließen und das Ansinnen der Gebäudebrandversi= 
eherunganstalt abzulehnen.
	        
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