so
Den 10. 3qnuar 1929.
für ärztliche Leistungen bei verschieb
denen bezirksfürsorgebedürftigen Hospi*
ganzen des Bezirkskrankenhauses abge-
lehnt• 3n einem Sehreiben an das
Oberamt vom F . November 1928 führt Br,
meid. Bulling er .aus, daß er die Pauschal*
Vergütung von 100 RIC pro 3ahr als Ent■
lohnung für die ärztliche Leitung und
- • für Anfertigung der oft redht mühevoll
len Statistiken auffasse, daß ihm aber
daneben die unentgeltliche Behandlung
der Bezirksfürsorgebdürftigen im Eran-
kenhaus*nicht auch'noch zugemutet wer*
den könnet Er ersucht, den bestehenden
Beschluß abzuändern und eine entspre-
chende Vergütung für die ärztliche Be*
handlang der fezirksfürsorgebedürfti*
gen Erqnken /Hospitanten)im Bezirks=
ktankenhaus festzusetzen, falls der
Bezirksrat die Bezahlung nach Einzel=
leistung nicht vorzieht•
Bezirkskrankenhausverwalter Brunner
macht zu der Sache nähere Ausführungen
Darnach handelt es sieh bet den soient
Hospitanten um einige Personen, die zui
ermäßigten Satz in das tezirkskranken*
haus aufgenommen werden,die aber regel•
mäßig einer ärztlichen Behandlung nich
bedürfen. Er beantragt eine Erhöhung
der bisherigen Vergütung an Dr.Bulltn*
ger unter Aufreehterhaltung der bis-
herigen Regelung•
B^_sc_hl^u^:
Die dem Dr.med.Bullinger seither gewährte Vergütuty
'vom 1 'Oktober 1928 an auf 200 RIC jährlich zu erhöhen a
zu diesem Beschluß die Zustimmung der Amtsver Sammlung
einzuholen.