47.
Den JO. Januar 1933.
die Kosten der Straßenverbesserung
erheblich herabgesetzt worden sind
von 319 000 M auf 383 000 M .
Andererseits stehe aber fest, daß mit
Staatsbeiträgen nach wie vor nicht zu
rechnen ist und daß die erhoffte Grunde
förderung mit 87000 M im Rahmen des
jetzigen Arbeitsbeschaffungsprogramms
des Reichs ebenfalls ni^cht gewährt
wirdi Der ganze Kostenbetrag mit
383 000 M wäre also durch die Amts=
Körperschaft bezw. die beteiligten
3 Gemeinden selbst aufzubringen.
Die Amtskörper schäft Könnte ihren
Straßenverbesserungsfond, der einsehl.
des Staatsbeitrags 1932 etwa 9 3 000 RIK
betragen werde, eventl. voll zusehies=
sen, so daß noch 290 000 RK verbleiben,
die durch Schuldaufnähme auf Grund des
Arbeitsbeschaffungsprogramms (GereKe=
pl an ) auf zubringen wären. Voraussetzung *
sei u.a., daß auch die Aufsichtsbehörde
ihre Genehmigung zur Schuldaufnähme
erteilt.Die Schuldaufnähme Könnte
mach Lage der Verhältnisse wohl nur
durch die AmtsKörpersehaft erfolgen,
weil nur diese die Trägerin des Vnter=
nehmens sein Könnte, Jn einem Til=
gungsplan wäre dann der jährliche An=
teil der AmtsKörper schuft und jeder
einzelnen Gemeinde festzulegen. Bei dem
aufzubringenden Tilgungsdarlehen Könnte
eventl. davon ausgegangen werden, daß
von der jährlichen Tilgungsrate die
Amt^rpersehaft 1/3 und die GemeindeQ
2/3 aufbrin g^. Jnsgesamt hätte dich
dann die AmtsKörperschüft mit mindes=
tens der Hälfte der Gesamtkosten