Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

47. 
Den JO. Januar 1933. 
die Kosten der Straßenverbesserung 
erheblich herabgesetzt worden sind 
von 319 000 M auf 383 000 M . 
Andererseits stehe aber fest, daß mit 
Staatsbeiträgen nach wie vor nicht zu 
rechnen ist und daß die erhoffte Grunde 
förderung mit 87000 M im Rahmen des 
jetzigen Arbeitsbeschaffungsprogramms 
des Reichs ebenfalls ni^cht gewährt 
wirdi Der ganze Kostenbetrag mit 
383 000 M wäre also durch die Amts= 
Körperschaft bezw. die beteiligten 
3 Gemeinden selbst aufzubringen. 
Die Amtskörper schäft Könnte ihren 
Straßenverbesserungsfond, der einsehl. 
des Staatsbeitrags 1932 etwa 9 3 000 RIK 
betragen werde, eventl. voll zusehies= 
sen, so daß noch 290 000 RK verbleiben, 
die durch Schuldaufnähme auf Grund des 
Arbeitsbeschaffungsprogramms (GereKe= 
pl an ) auf zubringen wären. Voraussetzung * 
sei u.a., daß auch die Aufsichtsbehörde 
ihre Genehmigung zur Schuldaufnähme 
erteilt.Die Schuldaufnähme Könnte 
mach Lage der Verhältnisse wohl nur 
durch die AmtsKörpersehaft erfolgen, 
weil nur diese die Trägerin des Vnter= 
nehmens sein Könnte, Jn einem Til= 
gungsplan wäre dann der jährliche An= 
teil der AmtsKörper schuft und jeder 
einzelnen Gemeinde festzulegen. Bei dem 
aufzubringenden Tilgungsdarlehen Könnte 
eventl. davon ausgegangen werden, daß 
von der jährlichen Tilgungsrate die 
Amt^rpersehaft 1/3 und die GemeindeQ 
2/3 aufbrin g^. Jnsgesamt hätte dich 
dann die AmtsKörperschüft mit mindes= 
tens der Hälfte der Gesamtkosten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.