Den JO. Januar 1933.
Mittel aus dem gerekeplan zur Verfügung
gestellt werden. Ein diesbezüglicher
Antrag sei übrigens durch das Straßen*
und Wasserbauamt Ehingen bereits am
29. Dezember 1932 gestellt worden.
. Durch das Oberamt sind auch die in
Betracht kommenden Gemeinden über ihre
grundsätzliche Einstellung zu dem Unter=
nehmen gehört worden. Die Gemeinde
Ob er h 0 1 zh e im hat unterm 23.
d,Mts, beschlossen,
daß die Gemeinde nicht einverstanden
ist, daß jetzt die Straßenverbesserung
mit Eilfe deä Arbeitsbeschaffungs*
Programms vorgenommen wird, auch mit
keiner Kostenbeteiligung einverstanden
und bereit ist, da die Gemeinde durch
die Wasserleitung eine sehr hohe Zin =
sensumme zu bestreiten hat, welche
nicht noch durch die Straßenverbesserurfe
erhöht werden kann, Wir sind genötigt,
- eine Beteiligung auch an den Kosten
abzulehnen*
Der Beschluß des Gemeinderats Hüttisheim
vom 23,Januar 1933 lautet :
1,J Der Gemeinderat kann sieh für die
Verbesserung der Straße auch mit Hil=
fe des Arbeitsbeschaffungsprogramms
nicht einverstanden erklären und hält 1
.den Bau derselben in den jetzigen
Zeitverhältnissen nicht für notwendig,
2,1 Jnfolge der schlechten' wirtschafte
liehen Verhältnisse und voraussicht*
liehen Entwicklung der Wittschaft,
ist die Gemeinde nieht in der Lage,
die aus der Darlehensaufnahme und die
Ausführung der Arbeit entstehende