42.
Ben 30. 3anuar 1933.
der Antskörperschaft die Ausführung nach dem
derzeitigen Qerekeplan zur Zeit nicht für dureh=
führbar hält.
§ 45.
Das Straßen=und Wasserbau=
ant Ehingen hat auf Veranlassung
der Ministerial abteilung für den
Straßen=und Wasserbau an die Ants=
körpersehaft eine Ersatzforderung
für sachliche Ausgaben (Heizung,
Beleuchtung,Porto, Telefon usw.)
bei der vertretungsweisen Besorgung
der Beaufsichtigung der Unterhaltung
der Raehbarsehaftsstraßen in Rechnungs
jahr 1931 in Betrag von 129 RM 31 $
gestellt. Von der Mini ste rial abtei=
lung wird die Anforderung auf Ziff,i
der zwischen der Antskörperschaft
und den Straßenrand Wasserbauant
Ehingen sr.Zt. getroffenen Verein=
barung gestützt.
Der Bezirksrat vertritt den
Standpunkt, daß in Ziffer 8 der Ver= '
einbarung die Art der von der Ants=
körpersehaft zu leistenden Vergütung
genau bezeichnet ist und daß es sieh
hier nur un den persönlichen Aufwand
handelt. Auch auf Ziffer 4 der Ver=
einbarung kann die Anforderung nicht