Ben 30. Januar 1933.
gegründet werden. Eine rechtliche
Verpflichtung zur Ersatzleistung der
ange forderten seithe rigen Ausgaben
kann aus den Wortlaut der Vereinbarung
nicht abgeleitet werden. Dm Hinblick
darauf, daß die fraglichen Aufwendung
gen von Straßen=und Wasserbauant in
Ausübung-der Verwaltung des Straßen=
wesens in Oberantsbezirk Lauphein ge=
nacht werden, wird von Bezirksrat
beschlossen:
Bie sachlichen Aufwendungen des S^ßen=und Hasser=
bauants von 1. Januar 1932 ab, entgegenkommender =
weise und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflicht
tung auf die Antskörperschaft zu übernehmen.
§ 44.
Auf Grund- der durch die Antsver=
sannlung an 7.Juni 1932 - § 363- er=
teilten Ernächtigung werden die Bn=
lagehundertsätze für die Antskörper=
sehaftsunlage für das Rechnungsjahr
1932 wie folgt
festgesetzt
auf 100 RM Kataster 2 RM 80 Z
* 100 ”Rechnungsanteile 14 RM 73 H
* 100 Einwohner 137 RM 03 $
§ 45.
Ben Bezirksrat wird von den
zwischen dex Antskörperschaft und Br.
ned, Krautwig auf Grund des Besehlus=
ses von 19.Oktober 1932 / §14 ) an