30. Januar 1933»
Für etwaige Ausfälle hat die Gemein=
de und die Amtskörperschaft je die
hälftige Haftung übernomen. Jn den
Verhandlungen über die Sanierung der
Firma Hieber kan^ eine Vereinbarung
zustande, nach welcher die Stadtge=
meinde für ihre bisherige Hypothek
von 13 000 LA eine solche im 5. Rang
mit 4000 LA erhalten soll. Der /
Gemeinderat Laupheim hat dieser Verein
barung seinerzeit zugestimmt unter
dem Vorbehalt z daß der hälftige Ausfall
von 3300 LA auf die Obe rants spark ässe
übernommen wird. Der Verwaltungsrat
der Oberamtssparkasse hat dies mit
Beschluß vom 27. September 1932 abge=
lehnt, da diesem ■Ansinnen gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen. Die Stadt
gemeinde hat sich nun 1t.Beschluß des
Gemeinderats vom 9.Dezember 1932 bereit
erklärt, die 11 000 Rll im Grundbuch
löschen zu lassen, sobald die Amts=
körperschaft die Hälfte davon mit
3300 LA übernimmt.
Vom Vorsitzenden wird die Sachlage
dargelegt. Bei den Verhältnissen der
Firma Hieber ist mit dem Verlust
von 3300 LA durch die Amtskörper=
schäft, wenn nicht gar von 7300 RM
wohl ziemlich sicher zu rechnen.
Andererseits habe der Verwaltungsrat
der Oberamtssparkasse in seinem ße=
Schluß vom 13. Juli 1932 den Nachlaß
an dem Hbchwassernotstandsdarlehen mit
13 000 RM ausdrücklich zur Bedingung
gemacht. Der Bezirkstat tritt den
Ausführungen des Vorsitzenden bei und