36.
den 30. Januar 1933,
§ 5-5.
Der Bezirksrat nimmt von der
Mitteilung des Vorsitzenden über die
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
Ulm für den freiwilligen Arbeits=
dienst Kenntnis. die Arbeitsgemein=
sehaft will alle Körperschaften, Be=
hörden, Verbände, Vereinigungen und
Einzelpersonen zusammen fassen, die
im Bezirk des Arbeitsamts Ulm am
frtivKlligen Arbeit sdienst interes =
siert sind, die Arbeitsgemeinschaft
ist eine Bezirksgruppe des Heimat=
werks in Stuttgart .
der Beitritt der Amtskörpersehaft
wird vom Bezirksrat vorläufig
nicht beschlossen.
Bach dem Sparkassengesetz wird
die Verwaltung der Oberamtssparkasse
durch den Verwqltungsrat geführt.
3'nfolge Wegfall dieser Geschäfte in
den Sitzungen des Bezirksrats und der
Amtsversammlung ist auch die bisherige
Aufwandsentschädigung des Sehrift=
führers des Bezirksrats und^Amtsver=
Sammlung neu ■festzusetzen.
Beschluß
die Aufwandsentschädigung des Schrift =
führers des Bezirksrats in amtskörperschaftlichen
Angelegenheiten und der Amtsversammlung mit