57.
Den 30. Oanuar 1933.
Wirkung vorn l.Sanuar 1933 a d von 450 RM auf
300 RM jährlich herabzusetzen und hiezu die Zu=
Stimmung der Amtsversammlung einzuholen.
§ 60.
Die Stadtgemeinde Laupheim
hat an die Amtskörpersehaft Antrag
auf Rückerstattung des Betrags von
1200 RM an zuvielbezahl terAmtskör
persehaftsumlage für das Reehnungs=
jahr 1929 gestellt. Dieser Antrag
wird damit begründet, daß das Gewerbe
kataster auf 1. Danuar 1930 dadurch
einen erheblichen Rückgang erfahren
hat, daß der Betrieb-der Firma
Simon H.Steiner o.H.G. auf die Firma
Simon H.Steiner G. m.b.H. ,Häpfenhand=
lung übergegangen ist. Dabei wurden
auf 1. Oanuar 1930 ant/Gewerbekataster
222 961 RM abgesehrieben. Die neue
Genossenschaft mit beschränkter
Haftung ist von diesem Zeitpunkt ab
mit einem steuerbaren Gewerbetrag
von 76 763 RM vorläufig veranlagt
worden b
Die Stadtgemeinde beruft sieh zur
Begründung ihrer Rückforderung auf
Art. 26.Abs.2 a des Gemeindesteuer=
gesetzes, ■ wonach der ■ Amtskörper
sehaftsumlage die Kat as ter summen zu