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Öen 30,Januar 1933.
Gründe zu legen sind, die für die
Umlage der Gemeinde für das betref=
fende Rechnungsjahr gelten. Si e macht
geltend, daß man ihr nicht zumuten
könne, ihrerseits den hohen Kataster=
abgang bei der Getieindeuml age zu be=
rücksichtigen und andererseits die
Amtskörpers shaft sumlage aus dem auf
1. Januar 1929 festgestellüen Kata=
ster an die Oberamtspflege abzuführen.
Pie Oberamtspflege ist der Auffassung,
daß eine Berücksichtigung des Kala =
sterrückgangs im letzten Vierteljahr
des Reehnungsjahres 1929 nicht in
Frage komme. Sie beruft sieh dabei
auf einen Erlaß- des Finanzministe=
riums oom 20. Oktober 1927 Rr. VI F
4671 an den Verein Württ^Oberamts=>
pfleger,der diesen Standpunkt ein»
nimmt. Au eh das WürttInnenminister
rium erachtet in -einem Erlaß vom
11. November 1932 Hr, IV 3373 ^ ein das
Oberamt, diese Auffassung- für zutref■
fend. - -
Vom Bezirksrat wird nach Vortrag
des Akteninhalts
b e s e h l o s s e n:
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Bas Gesuch der Stadtgemeinde Laupheim auf Rück«
erstattung des Betrags von -} 1200-RM an der Amts =
körperschuftsuml age für das Rechnungsjahr 1929,
speziell für das- Viertel jahr • vom 1. Januar —pl^^Urz
1930 abzulehnen.
Zur Beu^undung
Ber Vorsitzende: Be r Schriftführer;
Landrat , Rechnüngsrat .