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Den 10. Januar 1929,
aus entsprechende Preise zukommen zu
lassen, umsomehr als die Ausstellung
einen hohen Kostenaufwand verursacht,
Besehluß:
Für den genannten Zweek einen Amtskörpersehafts-
beitrag von -: 100 RM — vorbehältlich der Zustimmung
der Amtsversammlung -zu verwilligen.
§ 75.
Oberamtsgeometer Eber =
wein in Laupheim wird nachträglich
ermächtigt, - '
"die anläßlich der Ueuanlage bezw.Ver-
größerung-der Höhenanlage durch den Ver'
schöne rung sver ein Laupheim notwendig
gewordenen Vermessungsarbeiten kostenlos
aus zu führ en* -
§ 74.
Auf Antrag des Bezirksratsmit-
gliedtStadtsehultheiß Konrad wird
im Einverständnis mit dem Oberamtsvor-
stand ,
d s s e 7z 2 0 s s e n :
Den Besehluß vom 15. November 1928 - oben § 46 -
betreffend die Dienstzeit der Amtskörpersehaftsbehörde
und « Beamten bezüglieh des Satzes 2 wie folgt zu an"
dern: " i
Pie Beamten haben bei notwendiger Abwesenheit aus
serhalb des Dienstsitzes die nötigen Vorkehrungen
zu treffenp damit das Oberamt jederzeit feststelle’
kann, wo der betreffende Beamte sieh befindet•