61.
Amtskörperschaft Laupheim.
Laupheim, den 21. 3 un i 1933.
Vermessungsrat Speth tritt am 1. August d.3.
kraft Gesetzes in den Ruhestand.
0a zu erwarten ist, da ^ die seit 3ahren sehwebende
Frage der Verstaatlichung des gesamten Vermessungs=
wesens in Bälde zur Entseheidung gebraucht wird,empfiehlt
es sich zur Zeit nicht, eine endgültige Regelung zu
treffen, bezw. die erledigte Oberamtsgeometerstelle
wieder zu besetzen. Vielmehr erscheint eine norläufige
Regelung angemessen.
Es ist daher
Beschluß
1 .J A b 1. August 1993 in stets widerruf lieber Weise die
beiden Vermessungsämter I und II zusammen zu legen,
die dem Oienstbezirk des Vermessungsamts I ang^örigen
Gemeinden sowie das Personal des Vermessungsamts I dem
Vermessungsamt II zuzuteilen und die Besorgung sämtlicher
Geschäfte dem
Vermessungsrat E b e r w e i n
zu übertragen.
2 .) Bezüglich der noch aufzuarbeitenden Feldberetmtgungs=
arbeiten des Vermessungs rats Speth bei der Zentralstelle
für die Landwirtschaft Antrag auf deren Übernahme durch
Vermessungsrat Eberwein zu stellen.
Zur Beurkundung
Landrat