62.
Amtskörperschaft Laupheim.
Laupheim, den 15. September 1955.
Durch Beschluss des Oberamtsvorstands vom 14.Juni 1955
ist der Übertritt des Vermessungsrats Speth in Laupheim
auf 51.Juli 1955 in den Ruhestand seitens der Anstellungsbe=
hörde festgestellt worden und ist der Mini sterialabteilung
für Bezirks=und Körperschaftsverwaltung durch Bericht vom
14.Juni 1955 Vorlage gemacht worden.
Durch Beschluss des Oberamtsvorstands vom 21.Juni 1955
ist bezüglich der Wiederbesetzung der Oberamtsgeometerst elle
davon abgesehen worden, eine endgültige Regelung zu treffen
bezw. die erledigte Oberamtsgeometerstelle wieder zu besetzen.
Nachdem die Geschäfte des Vermessungsrats Speth ab 1.August
1955 dem Vermessungsrat Eberwein als einzigem Oberamtsgeo=
meter übertragen worden sind, wodurch die beiden Vermessungs=
ämterl und II zusammengelegt worden sind, empfiehlt es sich
bei dem derzeitigen Stand und dem vorauszuêehenden Anfall von
Vermessungsgeschäften diese Regelung für/Dauer beizubehalten.
Es ist daher
Beschluss :
1 .) Die durch die Zuruhesetzung des Vermessungs rats S p e th
erledigte Oberamtsgeometerstelle endgültig aufzuheben.
2 .) Die Besoldungssatzung der Amtskörperschaft wie folgt
zu ändern:
Jn § 2 bei Besoldungsgruppe 5 die Worte „ Der Oberamts=
geometer für den Vermessungsbezirk I und für den Ver=
mes sungsbezirk II " zu streichen und dafür zu setzen ;
„ Der Oberamtsgeometer als Amtsvorstand des Bezirks=
»
vermessungsamts.
Zur Beurkundung
Landrat