Amtskörperschaft Laupheim.
Laupheim, den 28. September 1953*
«Infolge Aufhebung der Oberamtsgeometerstelle I und Vereini=
gung des Vermessungswesens des Bezirks in einem Bezirksvermessungs
amt (vergl.Beschluss des Oberamtsvorstandes vom 15*September 1933)
ist eine Änderung der Besoldungssatzung der Amtskörperschaft auch
bezüglich der Besoldungsgruppe 6 notwendig geworden.
Für die OberamtsSparkasse ist durch Beschluss des Verwaltungs=
rats vom 16.Dezember 1932,genehmigt durch Erlass der Ministerial»
abteilung für Bezirks=und Körperschaftsverwaltung vom 11.Februar
1953 Nr.10940, eine besondere Besoldungssatzung aufgestellt worden.
Demgemäß wird vom Oberamtsvorstand als alleinigem Vertreter
der Amtskörperschaft
verfügt :
1 .) Jn der Besoldungssatzung werden bei Besoldungsgruppe 6 die
Worte „Der Oberamtsgeometer für den Vermessungsbesitz II,
vom 1. Oktober 1927 bis 51* März 1929" gestrichen.
Diese Satzungsänderung ist mil Erlass der Ministerialabteilung
für Bezirks=und Körperschaftsverwaltung vom 25.September 1935
Nr. 16602 im voraus genehmigt.
2 .) Jn der Besoldungssatzung werden bei Gruppe 5 die Worte
„ Der Leiter der Oberamtssparkasse, solange die Kasse als mittel»
grosse Sparkasse anerkannt ist", bei Besoldungsgruppe 6 die Worte
„ Der Leiter der Oberamtssparkasse, solange die Kasse als ^^^^^
kleine Sparkasse zu gelten hat", bei Besoldungsgruppe 8 a die
Worte „ -der Kassier (2.Beamter der Oberamtssparkasse)", „ der
Gegenrechner (Obersekretär ) der Oberamtssparkasse ",
„der Leiter der Zweigstelle der Oberamtssparkasse in Dietenheim"
gestrichen.
Zu dieser Satzungsänderung wird um die Genehmigung der Ministe:
rialabteilung für Bezirks=und Körperschaftsverwaltung nachge»
sucht.
, Zur Beurkundung !
Oberamtavorstand: Schriftführer : *
Landrat : < Rechnungsrat; V7