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Amtskörperschaft Laupheim.
Laupheim, den JO.September 1953.
Nachdem durch Erlass der Minis terialabteilung
für Bezirks=und Körperschaftsverwaltung vom
29.September 1933 Nr. 6086 der Zweckverband
Jugendamt Biberach-Laupheim aufgelöst worden ist,
muß die Amtskörperschaft Laupheim ein eigenes
Jugendamt errichten, was zweckmässiger Weise in
Verbindung mit der bestehenden Bezirksfürsorge=
be hörde zu geschehen hat.
Vom Oberamtsvorstand als derzeitigem alleini
gen Vertreter der Amtskörperschaft werden fol=
gende Anordnungen getroffen;
^') Die Amtskörperschaft Laupheim errichtet auf den 1.Oktober
1933 ein Be zirkswohlfahrt samt , welches
die Geschäfte der seitherigen Bezirksfürsorgebehörde Laupheim
und des Jugendamts Biberach, soweit sie den Bezirk Laupheim
betreffen, zu besorgen hat. Das Bezirkswohlfahrtsamt gliedert
sich in die Abteilungen :
Bezirksfürsorgebehörde und Jugendamt .
2.) Beamte und Angestellte.
a. Als Leiter des Bezirkswohlfahrtsamts wird der seitherige
Geschäftsführer der Bezirksfürsorgebehörde,
Rechnungsrat Bodenmüller in Laupheim
bestellt. Dieser besorgt wie seither die laufenden Geschäfte
der Bezirksfürsorgebehörde, zu denen künftig noch die Ge=
schäfte der Minderjährigenfürsorge zählen.
~ Als Amtsvormund für die Abteilung Jugendamt wird ab
1.Oktober 1933 der seit 1.Juli 1933 beim Jugenda m t Biberach
verwendete Notariatspraktikant Max Müller aug Laupheim
bestellt. Seine Anstellung erfolgt als Beamtenenwärter nach
den Bestimmungen der Körperschaftsbesoldungsordnung.
Der Amtsvormund hat in erster Linie die ca. 800 Vormund=
schaffen des Bezirks zu besorgen. Eine weitere Zuteilung
von Geschäften ist vorbehalten.