Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

64. 
Amtskörperschaft Laupheim. 
Laupheim, den JO.September 1953. 
Nachdem durch Erlass der Minis terialabteilung 
für Bezirks=und Körperschaftsverwaltung vom 
29.September 1933 Nr. 6086 der Zweckverband 
Jugendamt Biberach-Laupheim aufgelöst worden ist, 
muß die Amtskörperschaft Laupheim ein eigenes 
Jugendamt errichten, was zweckmässiger Weise in 
Verbindung mit der bestehenden Bezirksfürsorge= 
be hörde zu geschehen hat. 
Vom Oberamtsvorstand als derzeitigem alleini 
gen Vertreter der Amtskörperschaft werden fol= 
gende Anordnungen getroffen; 
^') Die Amtskörperschaft Laupheim errichtet auf den 1.Oktober 
1933 ein Be zirkswohlfahrt samt , welches 
die Geschäfte der seitherigen Bezirksfürsorgebehörde Laupheim 
und des Jugendamts Biberach, soweit sie den Bezirk Laupheim 
betreffen, zu besorgen hat. Das Bezirkswohlfahrtsamt gliedert 
sich in die Abteilungen : 
Bezirksfürsorgebehörde und Jugendamt . 
2.) Beamte und Angestellte. 
a. Als Leiter des Bezirkswohlfahrtsamts wird der seitherige 
Geschäftsführer der Bezirksfürsorgebehörde, 
Rechnungsrat Bodenmüller in Laupheim 
bestellt. Dieser besorgt wie seither die laufenden Geschäfte 
der Bezirksfürsorgebehörde, zu denen künftig noch die Ge= 
schäfte der Minderjährigenfürsorge zählen. 
~ Als Amtsvormund für die Abteilung Jugendamt wird ab 
1.Oktober 1933 der seit 1.Juli 1933 beim Jugenda m t Biberach 
verwendete Notariatspraktikant Max Müller aug Laupheim 
bestellt. Seine Anstellung erfolgt als Beamtenenwärter nach 
den Bestimmungen der Körperschaftsbesoldungsordnung. 
Der Amtsvormund hat in erster Linie die ca. 800 Vormund= 
schaffen des Bezirks zu besorgen. Eine weitere Zuteilung 
von Geschäften ist vorbehalten.
	        
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