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c. Bezirksfürsorgerin. .
Für die Aussenarbeit des Jugendamts sowie für die Ge=
sundheitsfürsorge etc. wird eine hauptberufliche Be=
zirksfürsorgerin angestellt, privatrechtlich und zu=
nächst auf Probe für 1 Jahr.
— Wei seit 1925 bei dar Bezirksfürsorgebehörde Laupheim
privatrechtlieh angestellte Paula Manz
verbleibt weiterhin unter den bisherigen Gehalts=und
sonstigen Bedingungen als Schreibgehilfin beim
Bezirkswohlfahrtsamt, Abteilung Bezirksfürsorgebehörde.
— Für die Abschlußarbeiten der Bezirksfürsorgebehörde
Laupheim und zu der Einführungs a rbeit des Bezirkswohl=
fahrtsamts (durchgreifende Neuordnung der Registratur ,
Anlegung neuer Registratur und Verzeichnisse, Rechnungs=
handbücher etc. )und zur Unterstützung des Amtsvormunds
wird für die Übergangszeit auf ein Vierteljahr eine
privatrechtlich anzustellende 2. Schreibkraft genehmigt.
5*) Bezüglich der Amtsräume des Bezirkswohlfahrts=
amts ist bereits besondere Verfügung getroffen .
4 .) Das für die Amtsräume erforderliche weitere Jnventar,
wie Tische, Stühle, Akt en schränke, Schreibmaschine etc.
ist in sparsamster Weise aus Restmitteln des Vorjahres
bezw. der von Biberach bei der Auseinandersetzung zu
erwartenden Entschädigung zu beschaffen, worüber ein Vor=
anschlag vorzulegen ist.
5 .) Das Bezirkswohlfahrtsamt hat auf Schluss des Rechnungs
jahres Rechnung zu legen. Diese bildet eine Teilrechnung
der Oberamtspflege im Sinne des Art.72 der Bezirksordnung.
Verantwortlicher Rechner ist der Geschäftsführer des
Bezirkswohlfahrtsamts, wo zu um Genehmigung der Ministerial:
abteilung für Bezirks=und Körp erachaf tsverwaltung nach=
gesucht wird.
Über die beiden Abteilungen, Jugendamt und Bezirksfür=
sorgebehörde ist je getrennt Rechnung zu führen. Für die
Amtsvormundschaften wird ein besonderes Tagebuch geführt .
Das Bezirkswohlfahrtsamt führt für beide Abteilungen
eine gemeinsame Kasse.