6 .) Die Mittel zur Bestreitung des Fürsorgeaufwands und der
Aufwendungen für Kanzleibedürfnisse sind dem Bezirkswohl=
fahrtsamt in Form von Vorschüssen durch die Oberamtspflege
möglichst auf den 15» jeden Monats zur Verfügung zu stellen.
7 .) Für das Jugendamt wird eine Satzung und für dessen Beamte
und Angestellte eine Dienstordnung erlassen.
Zur Beurkundung !
Oberamtsvorstand ;
Landrat 1^
S chrif tführ er
Rechnungsrat