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Äintskörper schaft L a u p h e i m.
Laupheim den 7. Oktober 1933.
Laut Bezirksratsbeschluss vom 15. September 1931 - § 529 -
ist dem Verwaltungsamtmann Nothhelfer in Laupneim
die Belohnung für die Kassen=und Rechnungsführung der Strassen=
baugemeinschaft Ulm — Dietenheim für die Zeit vom 1 .April bis
31.Dezember 1931 überlassen worden. Durch die Strassenbau«
gerneinschaft sind ihm für die Zeit vom 1.Januar 1932 bio 31*
März 1933 weite^ausseror dent liche Entlohnungen aus der Kasse
des Strassenbaus und der Kasse des Hochwasserdammbaus verwil«
i m Q-esamtbetrag von 510 RM verwilligt worden.
Durch die Erweiterung des Unternehmens hat sich die Bauzeit
wesentlich verlängert und die Geschäfte für den Kassier und
Rechner hab en sich stark vermehrt. Die Strassenbaugemein«
schaft hält es für gerechtfertigt, dem Verwaltungsamtmann
Nothhelfer auch die für die verlängerte Bauzeit geröhrte Ent=
Schädigung zu überlassen.
Vom Oberamtsvorstand als alleinigem Vettrter der Amts«
körperschaft wird
beschlossen :
Dem Gesuch des Verwaltungsamtmanns Nothhelfer um Überlas«
sung der Belohnung im obengenannten Betrag von - : 510 Rm^
zu entsprechen •
Zur Beurkundung
Oberamtavorstand :
Schriftführer :
Landrat
Rechnungsrat