Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

SI 
Ben 10. Januar 1929. 
§ 79. 
Bie Ministerialabteilung für 
Bezirks»und Körpersehaftuerwaltung 
hat die von der Amtsver Sammlung am 7. 
Mai 1928 beschlossene Neuregelung 
der Entschädigung der Verwaltungs- 
aktuare für auswärtige Bienstvej« 
riehtungen beanstandet und da^X mit 
Erlaß vom 16.Juli 1928 Nr.98*8 u.a. 
folgendes bemerkt: 
Nach § 4 Abs. 5 der Besoldungen 
ordnung für Körpersehaftsbeamte 
(Reg.Bl. 1928 8.169) ist ein etwaiger 
Amtsaufwand dem Beamten entweder im 
nach zuweis enden Betrag oder in einer 
Rausehsumme zu vergüten. Abweichend 
von der Bestimmung des § 228 Voll« 
zugsverfügung zur Gemeindeordnung, 
ibwonaeh Bienstaufwandsentsehädigungen. 
regelmäßig in einem festen Jahres- 
betrag zu bemessen sind, kann die 
Vergütung für den Amtsaufwand der 
Verwaltungsaktuare auch auf /Grund 
einer Nachweisung der einzelnen Aus= 
gaben geleistet werden. Zweckmäßiger*’ 
weise wird jedoch der allgemeine 
Amtsaufwand (Kanzleiaufwand ) der 
Verwaltungsaktuare in einer Rauseh= 
summe festzusetzen sein, während die 
Entschädigung für auswärtige Bienst- 
Verrichtungen (Biäten und Reise- 
kosten) auf Nachweis der einzelnen
	        
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