Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 10. Januar 192?. 
Dienstreise nach, den durch Verordnung 
be s timt en Sätzen von der Änt skörp er* 
schuft zu gewähren sein wird. 
Die von der Amtsversann lung Laupheim 
am 7. Mai ds.Jrs. auf Antrag des Be= 
zirksrats vom 25. April ds.Qrs. be » 
sehlossene Regelung der den Verwaltung 
aktuaren zu gewährenden Entschädigung 
für auswärtige Dienstverriehtungen in 
der Weise, daß bom 1. April 1928 an 
die Anreehnung von Taggeldern fDiätenJ 
nach der geltenden Reisekostenverord* 
nung jährlich höchstens für 85 Reise 
tage für jeden Verwaltungsaktuariats• 
/einsehl.Bezirk II J 
bezirkyerfolgen darf, stellt eine Re» 
gelang der Vergütung auf Maehwets,abei 
unter Festsetzung einer für alle Ver= 
waltungsaktuare gleichen Höchstbetrage 
dar. 
Diese Regelung gibt schon deshalb 
zu Bedenken Anlaß, weil der Höchstbe* 
trag trotz verschieden großen Geschäft 
umfangs für alle Verwaltungsaktuare 
gleich hoch festgesetzt ist. Sie ist 
aber auch mit den eingangsangeführten 
gesetzlichen Vorschriften nicht verein 
bar, der von der Amtsversammlung zum
	        
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