SS.
Den 30» 3anuar 1929»
Nenn die Sparkasse leistungsfähig sei,
dann sei aueh der Bezirk leistungsfähig
der dann den heutzutage an jeden Bezirk
zu stellenden erhöhten Anforderungen
leiehter nachkommen könne, als dies bis
her möglich gewesen sei.
Nach nochmaliger Prüfung der in
Betracht kommenden Bewerbungen wird au/
Antrag des Vorsitzenden mit 5 gegen
1 Stimme
beschlossen :
Der Amtsversammlung den Verwalter Mink der Zweig*
stelle der Oberamtssparkasse Ravensburg in Weingarten
für die Wahl eines Sparkassenleiters vorzuschlagen•
§ 78»
Nachdem durch das Gesetz vom
19» April 1928 fReg»Bl»S»53 / die Be=
soldungen der Württ»Staatsbeamten mit
Wirkung vom l»Oktober 1927 ab neu ge
regelt worden sind, sind nach dem Iör®
perschaftsbesoldungsgesetz die Resold
düngen der Körperschaftsbeatten dieser
Neuregelung anzupassen» Dabei sind
die Vorschriften der Besoldungsordnung
für Körpersehaftsbeamte in der Fassung
der Bekanntmachung vom 12» Mai 1928
(Reg»Bl» S»16j ) und der Verordnung
des 3nnenministeriums zum Vollzug des
Körperschaftsbesoldungsgesetzes vom
9. 3uli 1928 (Reg»Bl.S»177 ) zu beae B
Dem Bezirksrat wird heute der Ent*
wurf einer neuen Be sol dungs satzung vor