Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 50. Januar 1929. * 
gelegt• Die Äußerung der Ortsgruppe 
des Zentralserbands der Hürtt.Ge» 
meinde» und Körperschaftsbeamten 
sowie die dieser angesehlossenen be= 
sonderen Gesuche ete. der einzelnen 
Beamten werden vorgetragen. 
Bdeli Beratung wird 
besohl o s s e n: 
bei der AmtsverSammlung die Aufstellung folgender 
ïï.^l.KlL^eatzujig_über_dÂe_^esgldung der Amtskörp ersehaf tsbeamten 
zu beantragen : 
§ 1. 
Für die Besoldung der Amtslcörpersehaftsbeamten gelten 
die Besoldungsordnung für Körperschaftsbeamte (Anlage zum 
Körperschaftsbesol dung sgesetzJ und die Verordnung des Onnen- 
ministeriums zum Vollzug des Körpersehaftsbesoldungsgesetzes 
samt Anlagen in ihrer jeweiligen Fassung• 
§ 2. 
Die Stellen der hauptberuflichen ständigen Beamten 
der Amtskörperschaft werden in die Besoldungsgruppen wie 
folgt eingereiht : 
Besoldungsgruppe 1 - 4. / 
Keine Stellen. 
Besoldungsgruppe 5. 
Der Oberamtspfleger mit wichtigen Nebenämtern. 
Der Oberamtsbaumeister. 
Der Oberamtsgeometer für den Vermessungsbezirk I. 
Der Oberamtsgeometer für den Vermessungsbezirk II. 
Besoldungsgruppe 
Der. Leiter der Oberamtssparkasse. 
5 Verwaltungsaktuare nach Zurüeklegung von 12 Bahren im
	        
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