Den 50. Januar 1929. *
gelegt• Die Äußerung der Ortsgruppe
des Zentralserbands der Hürtt.Ge»
meinde» und Körperschaftsbeamten
sowie die dieser angesehlossenen be=
sonderen Gesuche ete. der einzelnen
Beamten werden vorgetragen.
Bdeli Beratung wird
besohl o s s e n:
bei der AmtsverSammlung die Aufstellung folgender
ïï.^l.KlL^eatzujig_über_dÂe_^esgldung der Amtskörp ersehaf tsbeamten
zu beantragen :
§ 1.
Für die Besoldung der Amtslcörpersehaftsbeamten gelten
die Besoldungsordnung für Körperschaftsbeamte (Anlage zum
Körperschaftsbesol dung sgesetzJ und die Verordnung des Onnen-
ministeriums zum Vollzug des Körpersehaftsbesoldungsgesetzes
samt Anlagen in ihrer jeweiligen Fassung•
§ 2.
Die Stellen der hauptberuflichen ständigen Beamten
der Amtskörperschaft werden in die Besoldungsgruppen wie
folgt eingereiht :
Besoldungsgruppe 1 - 4. /
Keine Stellen.
Besoldungsgruppe 5.
Der Oberamtspfleger mit wichtigen Nebenämtern.
Der Oberamtsbaumeister.
Der Oberamtsgeometer für den Vermessungsbezirk I.
Der Oberamtsgeometer für den Vermessungsbezirk II.
Besoldungsgruppe
Der. Leiter der Oberamtssparkasse.
5 Verwaltungsaktuare nach Zurüeklegung von 12 Bahren im