Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Ben 30. 30nuar 1929* 
§ 5 . 
Den Kanzleiaufwand der Beamten einschließlich des 
Aufwands für Fachzeitschriften und Vordrucke aller Art 
trägt die Amtskörperschaft unmittelbar. 
Hat ein Beamterden Arbeitsraum selbst zu stellen, so 
werden ihm der darauf entfallende Mietpreis (wenn das Ge 
bäude im Eigentum de£ Beamten steht, der MietwertJ und die 
Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung und sonstige 
Bedienung sowie ein angemessener Betrag für die Benützung 
von Etnriehtungsgegenständen vergütet. Technische Beamte 
erhalten für die Benützung eigener Geräte usw. eine ange 
messene Entschädigung. 
Bei auswärtigen Dienstverrtehtungen erhalten die 
Beamten die be stimmungsgemäße Reisekostenentsehädigung. 
§ 6. 
Biese Besoldungssatzung tritt mit Wirkung vom l.Okto 
ber 1927 an in Kraft• Gleichzeitig tritt die bisherige 
Besoldungssatzung außer Kraft. 
/ « 7?. 
3m Anschluß an die Beratung 
der Besoldungssatzung wird über die 
Eingruppierung und die Festsetzung 
des Besoldungsdienstalters der 
AmtsHörperschaftsbeamten beraten. 
Ber Bezirksrat stellt an die 
Amtsversammlung folgende
	        
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