LANDKREIS BIBERACH
Blatt
22
Niederschrift
über die nichtöffentliche
Sitzung des Kultur- und Schulausschusses
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Normalzahl: Landrat und ^Mitglieder
Anwesend: Vorsitzender Landrat Heckmann
und Mitglieder
§2
Wahl der Mitglieder aus dem Hauptorgan in den Schulbeirat
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Für die Übergangszeit des vorläufigen Kreistages ist der Schulbeirat
zu wählen. Der Kreistag wählt die Mitglieder aus dem Hauptorgan.
Nach der Schulbeiratsverordnung ist die Zahl der Mitglieder der
Zahl der Schularten gleichzustellen. Für die bestehenden 6 Schul
arten sind also 6 Mitglieder zu bestimmen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, daß auch der Raum Riedlingen
für die dort bestehenden Kreisberufsschulen und das Kreisgymnasium
1 Vertreter in den Schulbeirat entsenden solle. Dies würde bedeuten,
daß einer der bisherigen 6 Mitglieder ( die Herren Rack, Seif, Eisele,
Buttschardt, Remlinger und Kalbfleisch) ausscheiden müßte. Nach
kurzer Aussprache ist der Ausschuß der Auffassung, daß der stark
repräsentierte Raum Biberach am ehesten auf ein Mitglied im Schul
beirat verzichten kann. Herr Buttschardt bietet sich an, auszu
scheiden, wenn sich ein Vertreter seiner Wählergemeinschaft zu der
Wahl stellen würde. Aus der Mitte des Ausschusses werden Bürger
meister Gotterbarm und Bürgermeister Wolf genannt.
Es wird einstimmig ein Antrag an den vorläufigen Kreistag
beschlossen:
Der Ausschuß schlägt dem”vorläufigen Kreistag einstimmig vor,
anstelle des ausscheidenden Mitgliedes Buttschardt, Bürgermeister
Gotterbarm, Ertingen, als ordentliches Mitglied und als seinen
Stellvertreter Bürgermeister Wolf, Altheim bei Riedlingen zu wählen.
Auszüge: TT , -n • n
Haupt-und Finanzverwaltung 2
Akte Schulbeirat
Reg.Nr. 202.22