Full text: Niederschrift über die 45. bis 51. Sitzung des Kreisrates vom 28. Februar 1969 bis 16. Juli 1969

LANDKREIS BIBERACH 
Blatt 
1| 
Niederschrift 
Ober die öffentlichen 
Verhandlungen des Kreisrats 
cm .2.^.... Juni. ...1..9.6.9 im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtsgebäudes 
Normalzahl: Landrat und 12 Mitglieder 
Anwesend: Vorsitzender Landrat Heckmann 
und 1 1 Mitglieder 
§ 2 
Neuregelung der Niederlassungsbezirke für freiberuflich tätige 
Hebammen 
Durch die Anstellung von AnstaltsHebammen ist zwangsläufig die Neu 
gliederung der Hebammenbezirke im Landkreis Biberach erforderlich. 
Diese Neuordnung der Niederlassungsbezirke ist Sache der Unteren 
Verwaltungsbäiörde nach Anhörung der Gemeinden und des Gesundheits 
amts . 
Der Landkreis Biberach kann in Zukunft in sieben Bezirke aufge 
teilt werden. Es handelt sich um verhältnismäßig große Bezirke, 
ermöglicht durch die Schaffung von AnstaltsHebammen. Die Bezirke 
werden anhand einer Karte dem Kreisrat erläutert. Die Einteilung 
ist mit dem Gesundheitsamt mit den Hebammen abgesprochen. Die Ge 
meinden müssen dazu noch gehört werden. 
Ohne Diskussion wird einstimmig 
beschlossen: 
der Neuordnung der Niederlassungsbezirke von Hebammen im Landkreis 
Biberach grundsätzlich zuzustimmen.
	        
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