LANDKREIS BIBERACH
Blatt
1|
Niederschrift
Ober die öffentlichen
Verhandlungen des Kreisrats
cm .2.^.... Juni. ...1..9.6.9 im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtsgebäudes
Normalzahl: Landrat und 12 Mitglieder
Anwesend: Vorsitzender Landrat Heckmann
und 1 1 Mitglieder
§ 2
Neuregelung der Niederlassungsbezirke für freiberuflich tätige
Hebammen
Durch die Anstellung von AnstaltsHebammen ist zwangsläufig die Neu
gliederung der Hebammenbezirke im Landkreis Biberach erforderlich.
Diese Neuordnung der Niederlassungsbezirke ist Sache der Unteren
Verwaltungsbäiörde nach Anhörung der Gemeinden und des Gesundheits
amts .
Der Landkreis Biberach kann in Zukunft in sieben Bezirke aufge
teilt werden. Es handelt sich um verhältnismäßig große Bezirke,
ermöglicht durch die Schaffung von AnstaltsHebammen. Die Bezirke
werden anhand einer Karte dem Kreisrat erläutert. Die Einteilung
ist mit dem Gesundheitsamt mit den Hebammen abgesprochen. Die Ge
meinden müssen dazu noch gehört werden.
Ohne Diskussion wird einstimmig
beschlossen:
der Neuordnung der Niederlassungsbezirke von Hebammen im Landkreis
Biberach grundsätzlich zuzustimmen.