Full text: Bezirksratsprotokolle 12 Februar 1920 bis 24. September 1924

5.) in § 6 Abs,! der Sehlüßsatz zu lauten hat: 
„ Alle während der Garantiezeit an der Motorspritze entstehende! 
Mängel hat clie Auftragnehmerin unberzüglieh nach erhaltener 
Aufforderung in tadellosen Stand zu setzen” 
6,J in § 7 statt '8 Tagen „ 1 4 Tagen ” zu setzen ist. 
Des Weiteren geht der Vez irksrat davon aus, dass die 
im Nachtrag zum Lieferungsvertrag ( Bl,11 ) aufgeführte Wa^gen^ 
winde im Preise von 1,080 H. -> unter dem Betrag von 250,000 M 
enthalten ist, da solehefsr. Zt, oon H. Direktor Egelhaf zugesagt 
worden ist, 
§ Itt, 
Bezüglich der Aufbringung der Mittel 
für die Motorfeuerspritze wirdjim Nachgang 
zu Ziffer 5 des Bezirksrats Beschlusses vom 
11.Oktober 1921 
beschlossen: 
die Oberamtspflege zu beauftragen, das 1, Drittel der Kaufsumme 
vorschussweise aus den verfügbaren Mitteln des Kommunalverbands 
\c 
zu erheben und an die Pa. Magirus in Dlm abzuführen. 
+ Die Kosten betragen.: 
. al für die Kraft f ahrspritze 250,000 "M. - 
t) 1t, Nachtrag zum Lieferungsvertraq v.l't.Okt. 
1921 Bhatt 11 ~ 5,590 K - 
e; Bestellung des Bezirksrats vom 22.0kt.21 
§ 15 15,^20 K - 
271,010 U - 
J_u .7/1 90.337 K - 
z. Nackenleitern ” » 
200 
2 m 
m A. Schläuche mit Sforzkupplangen 
Sehlauchbrücken. 
T,y3TTT-= 
12,260 M 50 2, 
250 1 - 
15,^20 X 50 $
	        
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