5.) in § 6 Abs,! der Sehlüßsatz zu lauten hat:
„ Alle während der Garantiezeit an der Motorspritze entstehende!
Mängel hat clie Auftragnehmerin unberzüglieh nach erhaltener
Aufforderung in tadellosen Stand zu setzen”
6,J in § 7 statt '8 Tagen „ 1 4 Tagen ” zu setzen ist.
Des Weiteren geht der Vez irksrat davon aus, dass die
im Nachtrag zum Lieferungsvertrag ( Bl,11 ) aufgeführte Wa^gen^
winde im Preise von 1,080 H. -> unter dem Betrag von 250,000 M
enthalten ist, da solehefsr. Zt, oon H. Direktor Egelhaf zugesagt
worden ist,
§ Itt,
Bezüglich der Aufbringung der Mittel
für die Motorfeuerspritze wirdjim Nachgang
zu Ziffer 5 des Bezirksrats Beschlusses vom
11.Oktober 1921
beschlossen:
die Oberamtspflege zu beauftragen, das 1, Drittel der Kaufsumme
vorschussweise aus den verfügbaren Mitteln des Kommunalverbands
\c
zu erheben und an die Pa. Magirus in Dlm abzuführen.
+ Die Kosten betragen.:
. al für die Kraft f ahrspritze 250,000 "M. -
t) 1t, Nachtrag zum Lieferungsvertraq v.l't.Okt.
1921 Bhatt 11 ~ 5,590 K -
e; Bestellung des Bezirksrats vom 22.0kt.21
§ 15 15,^20 K -
271,010 U -
J_u .7/1 90.337 K -
z. Nackenleitern ” »
200
2 m
m A. Schläuche mit Sforzkupplangen
Sehlauchbrücken.
T,y3TTT-=
12,260 M 50 2,
250 1 -
15,^20 X 50 $