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g ent tun zu übernehmen, sei nicht mehr als recht und billig, da er es
zur Unterbringung seiner Verwaltungen brauche und es mit G-eldern be- ■:
zahlen wolle, die der -^reisverband bei der Sparkasse in G-oldmark ange-
legt habe und die sie schon längst besitze. Die vorgetragenen G-ründe
sollten genügen, um die KreisverSammlung und die Kreisbevölkerung da
von zu überzeugen, daß der sofortige Übergang des alten Sparkassenge
bäudes in das Eigentum des Kreisverbandes im Gesamtinteresse des Krei
ses gelegen sei.
Bürgermeister Lürker wirft die Frage auf, ob der Kreisverband nach
diesen Ausführungen des Kreispflegers auch künftig noch jährlich
5000.-EM Miete aufbringen solle. Wenn für den Sparer tatsächlich kein
Verlust entstehe, so könne man dem Eigentumsübergang zustimmen.
Frau Christ erkundigt sich nach der Höhe der Steuern und lasten für
das Gebäude; sie betragen nach der Auskunft des stellv.Sparkassenlei
ters Kniehl einige 100 Reichsmark jährlich. Frau Christ regt an, die
Sparer in der Presse entsprechend aufzuklären, falls der Eigentums
übergang beschlossen werden sollte.
Mitglied Ahnen bringt zum Ausdruck, daß man schon aus Zweckmässigkeits-
gründen für den Ankauf stimmen müsse, da dadurch die Vermögensabgabe
für den Kreis gespart werden könne. Die Sparer seien ja zugleich auch
die Steuerzahler.
Kreisamtmann Leuerle bittet um Zustimmung zum Eigentumsübergang im
jetzigen Zeitpunkt;die Durchführung sollte dem Kreisrat bzw. dem Ver
waltungsrat der KreisSparkasse übertragen werden.
Hach weiterer kurzer Aussprache ergeht mit 21 gegen 4 Stimmen der
i
Beschluß,
1. Das im Eigentum der Kreissparkasse Biberach stehende frühere
Sparkassengebäude in Biberach, Zeppelinring 2, soll sofort
in das Eigentum des Kreisverbandes Biberach übergehen.
2. Die Durchführung des Beschlusses wird dem Kreisrat und dem
Verwaltungsrat der Kreissparkasse übertragen.
Hierauf stellt Kreisamtmann Beuerle folgenden Nachtragsantrag zum Haus,
haltsplan: "Die Kreisversammlung möge beschliessen, in den Haushalts
plan des Kreisverbandes für 1947 in Einnahmen und Ausgaben je weitere
150 000.-RN einzustellen als Entnahme aus der Rücklage für den Ankauf
des alten Sparkassengebäudes bzw. als Aufwendungen für die Erwerbung
des Gebäudes." Diesem Antrag wird von der KreisverSammlung
zugestimmt .
Mitglied Erler macht unter Hinweis auf den Nachtragsposten von
150 000.-RM noch darauf aufmerksam, daß es gegen Treu und Glauben ver
stossen würde, wenn der Kaufpreis nachträglich entgegen den vertrag
lichen Vereinbarungen anders festgesetzt würde.
Der Vorsitzende stimmt dem zu und bemerkt, daß man sich an den im
ZTälire 1956 geschlossenen Vertrag halten müsse .
Kreisamtmann Beuerle stellt unter Hinweis auf die gegenüber der Ver-
änschlagung wesentlich höheren Umbaukosten fest, daß die Kaufsumme be
tragsmässig nicht eindeutig festgelegt worden sei.
Der Vorsitzende erklärt, es werde derjenige Betrag als Kaufpreis be-
stimmt werden, der sich in sinngemäßer Anwendung der Vertragsbestim
mungen ergebe und der als billig und angemessen erscheine.