Full text: Niederschrift über die 1. bis 17. Sitzung vom 1. Februar 1960 bis 3. November 1965

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II» Teil: Nichtöffentliche Sitzung, 
§ 7 
Neufestsetzung der Dienstbezüge des Landrats Heckmann. 
Vorweg wird vom Kreistag ein stellvertretender Vor 
sitzender gewählt, nachdem Landrat Heckmann bei diesem Be— 
ratungsgegenstand befangen ist und sein Vertreter im Kreis 
tag, Oberbürgermeister Leger, erkrankt ist. Vom Kreistag 
wird einstimmig Kreisverordneter Hagel, Laupheim, zum weiteren 
Stellvertreter gewählt. Hienach tritt Landrat Heckmann als be 
fangen ab. 
Der Kreistag wird vom stellvertretenden Vorsitzenden, 
Herrn Hagel, eingehend über die rechtliche Seite unterrichtet, 
unter Hinweis auf die Bestimmungen im Landrätedienstbezügege- 
setz. Nachdem der Landkreis Biberach im vergangenen Jahr die 
100.000 Einwohnergrenze überschritten hat, ist für die Dienst 
bezüge des hiesigen Landrats eine neue Größenklasse vorge 
sehen. In dieser neuen Größenklasse ist das Grundgehalt nach 
dem Rahmensatz vom Kreistag festzustellen. Der Kreisrat hat 
am 19. März 1962 einstimmig beschlossen, dem Kreistag zu emp 
fehlen, in der neuen Größengruppe den höchst zulässigen Grund 
gehaltssatz festzusetzen. Die Neuregelung könnte ab 1. Jan. 1962 
in Kraft treten, nachdem am maßgebenden Stichtag 31.12.1961 die 
Voraussetzungen erfüllt waren. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
ab 1. Januar 1962 das Grundgehalt für Landrat Heckmann wie 
folgt festzusetzen: 
a) Grundgehalt gemäß § 2 Abs. 1 
des Gesetzes monatl. 2.224,53 DM, 
b) Erhöhung des Grundgehalts 
gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes " 161,78 DM.
	        
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